Sehr geehrte Bürger im Heide- und Teichland,
wie Sie sicherlich in der Sächsischen Zeitung schon gelesen haben, hat die SZ jetzt den SZ-Familien-Kompass gestartet. Dabei geht es darum, herauszufinden, wie zufrieden oder unzufrieden Familien mit dem Leben in ihrem Dorf/ihrer Stadt sind. Das wird mit einem Fragebogen ermittelt. An der Aktion kann sich jeder beteiligen - Eltern, Großeltern, Menschen, die noch keine Kinder haben ebenso wie solche, deren Kinder schon erwachsen sind. Der Fragebogen war am Sonnabend in der SZ abgedruckt. Er kann kostenlos über Post Modern zurückgesendet werden. Außerdem kann man sich im Internet an der Aktion beteiligen: www.sz-link.de/familie
Einsendeschluss ist der 13. April.
Je mehr Menschen sich beteiligen, um so repräsentativer werden die Ergebnisse und umso detaillierter wird das Bild darüber, was Familien in ihrer Heimat gut gefällt bzw. womit sie Probleme haben. Deshalb bitte ich Sie im Namen der SZ herzlich, die Einwohner Ihrer Gemeinden zu animieren, sich an der Aktion zu beteiligen. Auch auf der Facebook-Seite der Bautzener SZ gibt es Hinweise und einen kleinen Film zur Aktion - das darf gern geteilt werden.
Vielen Dank vorab und herzliche Grüße von
Kerstin Fiedler
Redakteurin
Auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates Malschwitz (Beschluss Nr. 15/04/2011 und 61/12/2011) sowie des Beschlusses Nr. 11/12/ 2012 des Gemeinderates Guttau sind
zum 01.01.2013 Straßenumbenennungen in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Malschwitz vorgenommen worden.
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Ortsteile | bisheriger Straßenname | neuer Straßenname |
|---|---|---|
Briesing | Am Spreeufer | An der Spree |
Brösa | Neue Dorfstraße | Brösaer Dorfstraße |
Brösa | Gutsweg Nr. 7 | Gut Brösa |
Doberschütz | Wiesenweg | An den Weiden |
Dubrauke | Waldweg | Dubrauker Waldweg |
Guttau | Haupstraße | Guttauer Hauptstraße |
Kleinsaubernitz | Am Park | Am Ehrenhain |
Kleinsaubernitz | Am Wasserturm | Zur Sandgrube |
Kleinsaubernitz | Kirchweg | Am Lorenzberg |
Kleinsaubernitz (Angliederung) | Zum Siedlungsweg | Bergmannsiedlung |
Kleinsaubernitz (Angliederung) | Haupstraße 48-73 | Bautzener Straße |
Halbendorf/Spree | Neue Straße | Zur Steinbank |
Hlabendorf/Spree | Mühlenweg | Am Waldschulheim |
Lieske | Muskauer Straße | Liesker Straße |
Lömischau | Lindenweg | Zur guten Laune |
Pließkowitz | Bautzener Sraße | Malschwitzer Landstraße |
Pließkowitz | Dorfstraße | Pließkowitzer Dorfstraße |
Rackel | Baruther Straße | Rackeler Dorfstraße |
Wartha | Dorfstraße | Warthaer Dorfstraße |
Wartha | Dorfstraße 2,4,6 | Am Olbastrand |
Aufgrund der Angliederung des Teils der „Hauptstraße“ in der Ortslage Kleinsaubernitz an die „Bautzener Straße“ macht sich eine komplette Neunummerierung der „Bautzener Straße“ erforderlich. Das Gleiche gilt für die Angliederung der Straße „Zum Siedlungsweg“ an die Straße „Bergmannsiedlung“.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Wochen durch das Einwohnermeldeamt angeschrieben. Dort wird ihnen die neue Straßenbezeichnung und ggf. auch die neue Hausnummer mitgeteilt. Nach Erhalt des Schreibens haben alle Betroffenen die Möglichkeit, die Anschriften auf ihren Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass) ändern zu lassen. Hierzu sind die Personaldokumente vorzulegen.
Die Anschriftenänderungen in den Personaldokumenten sind gebührenfrei.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Malschwitz in 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26 hat folgende Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Zusätzlich ist das Einwohnermeldeamt jeden 1. Sonnabend im Monat von 09:00 – 11:00 Uhr geöffnet.
Das Anbringen der neuen Straßenschilder soll bis spätestens Ende März abgeschlossen sein.
Für eine Übergangszeit werden die alten Straßenschilder neben den neuen Schildern belassen. Der alte Straßenname ist durchgestrichen.
Die Deutsche Post AG gewährleistet für die Umstellung eine Übergangsfrist von sechs Monaten in welcher die Post mit beiden Adressangaben zugestellt werden kann. Danach wird die Verteilung vollständig auf die neue Adressangabe umgestellt.
Die Gemeinde Malschwitz informiert von Amtswegen nachfolgende Behörden und öffentliche Stellen über die ab 01.01.2013 geänderten Anschriften (ohne personenbezogene Daten mitzuteilen).
Alle weiteren Stellen und private Vertragspartner müssen von den Betroffenen selbst über die neue Anschrift informiert werden.
z.B. Banken, Versicherungen, Krankenkassen usw.
Für die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Anschriftenänderungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Matthias Seidel
Bürgermeister
In Großdubrau wurde durch die Polizei ein neuer Standort eingerichtet.
Anschrift:
Ernst-Thälmann-Str. 9; 02694 Großdubrau; Telefon: 0173/9618727
Ansprechpartner:
Herr Claus; Frau Wünsche
Sprechzeiten:
Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Kreisforstamt warnt aufgrund von Schneebruchschäden vor dem Betreten von Waldgebieten. Der Schwerpunkt der Schäden liegt im Berg- und Hügelland und im westlichen Bereich des Landkreises Bautzen. Autofahrer werden ebenfalls aufgefordert Nebenstraßen zu meiden, die durch schneebruchgefährdete Waldgebiete führen. In den Wäldern im Landkreis Bautzen sind in den vergangenen Tagen erhebliche Schäden durch Schneebruch entstanden. Angedrückte, oft unter Spannung stehende Bäume, die plötzlich umstürzen oder abbrechen können, stellen eine große Gefahr für Waldbesucher dar. Für die nächsten Tage sind neue Schneefälle angekündigt. Deshalb bleibt die Gefahrenlage bestehen.
Weitere Auskünfte erteilt das Kreisforstamt unter Telefon 03591-5251 68000.
In Vorbereitung der neuen Förderperiode (ab 2014) des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) soll unter anderem eine Kulisse der förderwürdigen Flächen erstellt werden. Dazu werden auch Flächen aufgenommen, die für Naturschutz und Landschaftspflege einen besonderen Wert besitzen und einer speziellen Bewirtaschaftung bzw. Biotoppflege bedürfen. Deshalb wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) Ingenieurbüros mit der Erfassung dieser Flächen beauftragt. Im Zeitraum von August 2012 bis August 2014 sind Mitarbeiter dieser Büros in Sachsen zur Tageszeit (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) unterwegs, um relevante Flächen vor Ort aufzusuchen, zu erfassen und zu beurteilen. Wir bitten Sie hiermit um Verständnis und Unterstützung. Bitte ermöglichen Sie den Bearbeitern den Zugang zu den Flächen. Die Bearbeiter sind angehalten, sich auf Verlangen durch eine entsprechende Bescheinigung zu legitimieren.
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag umfasst bestehende Mischwasserkanäle (DN 100 - DN 400) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Rackel der Gemeinde Malschwitz.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der oben genannten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom Montag, dem 1. Oktober bis einschließlich
Montag, dem 29. Oktober 2012,
montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4022, einsehen.