Informationen Banner

Aktuelle Informationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Presseinformation „Unsere OHTL – Naša OHTL“ - Aufruf zum Preiswettbewerb „Entwicklung regionaler Bildungsprojekte“
  2. Information des Landkreises Bautzen: Monitoring der Amerikanischen Faulbrut der Bienen gestartet
    1. Was bedeutet das für Bienenhalter im Landkreis Bautzen?
    2. Entstehen dafür Kosten?
    3. Was ist die Amerikanische Faulbrut?
    4. Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen
  3. Bienen-/ Schirachrundweg um Kleinbautzen eröffnet
  4. 17. Juni 2023 - Auf ein Wort - Das Bürgergespräch mit dem Landrat Udo Witschas 17.00 – 19.00 Uhr im Herrschaftlichen Gasthof, Marktplatz 3, in Neschwitz
  5. Wasserwacht Bautzen: Ausbildungstag an der Olba (13.05.2023)
  6. Brücke wieder freigegeben
  7. Neue Ausstellung im "Haus der Tausend Teiche"
  8. Aufruf zum Engagement-Wettbewerb in Ostdeutschland "machen!2023"
  9. Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
    1. Wichtige Hinweise
    2. Was bietet mir die Billigkeitsleistung?
  10. Neuer Werbespot soll Lust auf Urlaub im Biosphärenreservat machen (18.04.2023)
  11. Daubaner Wald zwischen Halbendorf/Spree und Lömischau soll wieder nass werden (12.04.2023)
  12. Pressemitteilung der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH: – Gästeliebling 2023 – Hier übernachten die Oberlausitzer Gäste am liebsten
  13. Tafel zum Wirken von Adam Gottlob Schirach übergeben (02.04.2023)
  14. Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorentwurf Bebauungsplan „Weigersdorfer Straße“
  15. Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“
  16. Osterkranz in Lömischau (26.03.2023)
  17. Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Creatonwerk Guttau“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
  18. Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „S 109, Ausbau Radweg in und südlich Malschwitz, 1. Bauabschnitt“
  19. Vertretung im Standesamt Malschwitz
  20. Gedenkgottesdienst am 11.03.2023 - Adam Gottlob Schirach
  21. Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Malschwitz (10.03.2023)
  22. Turnhalle Baruth übergeben (28.02.2023)
  23. Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz zu straßenrechtlichen Verfügungen im Ortsteil Niedergurig und Rackel (28.02.2023)
  24. Statistik der produzierten erneuerbaren Energie in der Gemeinde Malschwitz im Jahr 2021
  25. Gewässerunterhaltung an der Ritschka in der Ortslage Buchwalde
  26. Sie sind zwischen 1965 und 1970 geboren? Dann reservieren Sie jetzt online einen Termin zum Umtausch Ihres Führerscheins
  27. SV Traktor Malschwitz: Malschwitzer Hallenturniere
  28. PRESSEMITTEILUNG zum Kammermusikfest Oberlausitz: Ticketvorverkauf startet (02.02.2023)
  29. Abrissarbeiten an der zukünftigen Oberschule Baruth haben begonnen
  30. 48-Stundenaktion startet wieder!
  31. Information der Freiwilligen Feuerwehr Buchwalde (29.01.2023)
  32. Info der Sächsischen Staatskanzlei: Sorbische Vogelhochzeit in der Staatskanzlei (25.01.2023)
  33. Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz/Malešecy Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenweg“ OT Preititz
  34. Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“
  35. Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters der Gemeindefeuerwehr Malschwitz
  36. Aufruf zum OHTL-Wettbewerb „Unterstützung regionaler Vereinsarbeit“ (11.01.2023)
  37. Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI / Geflügelpest) zum 05.01.2023
  38. Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis
  39. Folgende Baumaßnahme wird seit dem 04.04.2022 durchgeführt: Grundhafter Ausbau der Kommunalstraße „Am Schloss“ (südlicher Abschnitt) im Ortsteil Kleinbautzen
  40. Tierbestandsmeldung 2023
  41. 48h Aktion-Sonderpreisübergabe für die Jugendfeuerwehr Preititz (17.11.2022)
  42. W Přiwćicach Radijo činić – In Preititz kann Radioprojekt starten (15.11.2022)
  43. Besuch aus unserer tschechischen Partnergemeinde (14.11.2022)
  44. Ideenwerkstatt zum Thema Tourismus in Großdubrau (11.11.2022)
  45. Infotafeln am Teufelsstein Pließkowitz aufgestellt (10.11.2022)
  46. Folgende Baumaßnahme wurde am 04.07.2022 fertiggestellt: Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sportlerheim mit Turnhalle in Niedergurig
  47. Containeranlage am Grundschulstandort Guttau steht (27.10.2022)
  48. Errichtung einer Grundwassermessstelle zur Bewertung der Grundwasserbelastung durch Nitrat (05.10.2022)
  49. Ehrenamtspreis des Landkreises Bautzen für Jana Pětrowa (13.09.2022)
  50. Boccia-Anlage am Sportplatz Niedergurig wird vorgestellt (10.08.2022)
  51. Landkreis Bautzen: Pflegeeltern werden gesucht (06.07.2022)

Presseinformation „Unsere OHTL – Naša OHTL“ - Aufruf zum Preiswettbewerb „Entwicklung regionaler Bildungsprojekte“

Der Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ruft zum Preiswettbewerb „Entwicklung regionaler Bildungsprojekte“ auf. Bis zum 28. August 2023 werden Ideen für nichtinvestive Projekte gesucht, die eine chancengerechte, zukunftsgewandte und zeitgemäße Bildung fördern. Bewerben können sich öffentliche und nichtöffentliche Bildungseinrichtungen mit direktem oder indirektem Bildungsauftrag.

Bildung ist Voraussetzung für ein gutes, gelingendes Leben. Bildung in einer sich rasant verändernden Welt heißt mehr denn je lebenslanges Lernen. Bildung gelingt durch individuelles und kollektives Lernen sowie durch das generationsübergreifende Zusammenspiel von Lernenden und Lehrenden. Nicht nur in Kindertagesstätten, Schulen, Horten und Berufsbildungseinrichtungen wird Wissen vermittelt. Gerade in regionalen Museen und Bibliotheken, auf Naturschutzstationen und Bauernhöfen, in Unternehmen und Gemeinden sowie an vielen anderen Orten wird Bildung durch Erleben eindrucksvoll möglich.

In der OHTL-Region gibt es zahlreiche Beispiele, wo Bildung außerhalb von Klassenzimmer und Hörsaal authentisch vermittelt wird: das Kräuter- und Ernährungszentrum im Kloster Panschwitz-Kuckau, die Naturschutzstation in Neschwitz, das Sorbische Museum in Bautzen, das Biosphärenreservatinformationszentrum „Haus der Tausend Teiche“ in Malschwitz/ OT Wartha, das Bildungsgut St. Benno in Schmochtitz, das Museum Margarethenhütte in Großdubrau, die Fischereischule in Königswartha oder die Landmaschinenausstellung in Lomske, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Zweck des Wettbewerbes besteht darin, regional relevante Zukunftsthemen durch nachhaltige Bildungsprojekte zu erkennen und aufzugreifen. Niederschwellig und lebensnah soll auf ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge vor Ort aufmerksam gemacht werden. „Unser Preiswettbewerb soll nicht nur bestehende OHTL-Bildungsangebote in den Blickpunkt rücken, sondern wir wollen erfahren, welches regionale Wissen unserer Heimat für die Zukunft der Region relevant ist und wie es zeitgemäß vermittelt werden kann,“ sagt André S. Köhler vom Regionalmanagement. Als Impuls und Anregung für die Suche nach Projektideen stellt das Regionalmanagement OHTL folgende Fragen: Welche neuen Verbindungen zwischen Schulen, Kitas, Kommunen, nichtgewerblichen Organisationen und Unternehmen sind wünschenswert und notwendig, um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Klimaschutz und soziale Teilhabe durch praktische, lebensnahe Projekte mit Leben zu erfüllen? Welche Orte, Denkmale und Persönlichkeiten sollen unsere Kinder der OHTL-Region kennen? Wie gut kannten sich unsere Vorfahren in der Land-, Teich- und Forstwirtschaft mit Klima und Nachhaltigkeit aus und was wissen wir davon heute noch? Welche Wirtschaftskreisläufe gibt es in der Region? Wie nutzen Handwerksbetriebe die Digitalisierung und was bleibt Handarbeit?

Wer Antworten auf diese oder weitere Fragen findet und eigene Bildungsprojekte realisieren möchte, kann sich bis zum 28. August 2023 beim OHTL-Preiswettbewerb „Entwicklung regionaler Bildungsprojekte“ beteiligen. Insgesamt stehen 25.000 Euro zur Verfügung. Der ausführliche Aufruftext und das Bewerbungsformular sind unter www.ohtl.de zu finden.

Information des Landkreises Bautzen: Monitoring der Amerikanischen Faulbrut der Bienen gestartet

Vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 wird im Freistaat Sachsen ein Monitoringprogramm zur Bewertung der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen durchgeführt. Das Monitoring dient der besseren Tierseuchenkontrolle und soll dabei helfen das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Was bedeutet das für Bienenhalter im Landkreis Bautzen?

Für Imker und sonstige Halter von Bienen im Landkreis Bautzen bedeutet dies, dass durch den amtlichen Tierarzt des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Bautzen oder durch den amtlich bestellten Bienensachverständigen Futterkranzproben entnommen werden und an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden.

Entstehen dafür Kosten?

Bis auf den kurzen zeitlichen Aufwand während der Entnahme der Proben, entstehen den Imkern und sonstigen Haltern von Bienen im Landkreis Bautzen keine Kosten.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bautzen bedankt sich bei allen Imkern im Sinne der Gesundheit ihrer Bienenvölker für die Mithilfe.

Was ist die Amerikanische Faulbrut?

Die Amerikanische Faulbrut, ist eine durch Bakterien (Paenibacillus larvae) verursachte Krankheit. Die Vermehrung findet ausschließlich in der Brut statt. Die infektiösen Sporen werden durch Körperkontakt und Futteraustausch zwischen den Bienen verteilt und bringen bei Infektion die Bienenlarven zum Absterben. Werden durch den Befall eines Volkes klinische Symptome sichtbar, wird das Volk unweigerlich früher oder später daran sterben.

Symptome sind:     

  • fauliger Geruch
  • lückenhaftes Brutbild
  • Brutzellen mit löchrigen, eingesunkenen Zelldeckeln
  • abgestorbene Maden
  • Brutzellen mit bräunlicher, fadenziehender Masse
  • eingetrocknete Brutrückstände in den Zellen

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen

Auf der Seite der Landesdirektion Sachsen finden Sie die Allgemeinverfügung zum Monitoring der Amerikanischen Faulbrut der Bienen.

Bienen-/ Schirachrundweg um Kleinbautzen eröffnet

Auf Initiative von Günter Sodan entstand auf 4,1 km, rund um Kleinbautzen, der neue Schirachrundweg mit vielen Informationen zum Leben des Bienenforschers und Wissenswertes rund um die Biene. An der Einweihung nahmen rund 100 interessierte Wanderer teil. Dabei ging es nicht nur um die Biene, sondern auch um Ihre artverwandten Wildformen, Wespen und Hummeln. Eine Tafel wurde von Kindern der Grundschule Guttau mit eigenen Motiven gestaltet.

17. Juni 2023 - Auf ein Wort - Das Bürgergespräch mit dem Landrat Udo Witschas 17.00 – 19.00 Uhr im Herrschaftlichen Gasthof, Marktplatz 3, in Neschwitz

Wasserwacht Bautzen: Ausbildungstag an der Olba (13.05.2023)

Am Samstag, den 13.05.2023 probte die Jugend der DRK Wasserwacht Bautzen im praktischen Ausbildungsparcours den Einsatz an der Olba. Es wurden Szenarien wie Fahrradsturz, Sonnenstich, Herzinfarkt, Vermisstensuche und Grillunfall nachgestellt und mithilfe der aktiven Rettungsschwimmer an verschiedenen Stationen durchgeführt. Die DRK Rettungswache Bautzen starten damit gut vorbereitet in die Badesaison.

Brücke wieder freigegeben

Seit dieser Woche ist die Brücke in Baruth am Markt in Richtung Sportplatz wieder für den Pkw-Verkehr freigegeben.

Neue Ausstellung im "Haus der Tausend Teiche"

Am 05. Mai 2023 fand die Eröffnung der Sonderausstellung „Sagen und Mythen der Lausitz und der Sorben – von Kunstschaffenden ausgewählt und interpretiert“ im HAUS DER TAUSEND TEICHE statt und ist bis zum 27. August 2023 zu sehen.

Die Sagen und Mythen sind Inspirationsquelle für die Arbeit vieler Künstlerinnen und Künstler aus der Region. Die Sonderausstellung zeigt aktuelle Werke, die in der Auseinandersetzung mit der sorbischen Sagenwelt entstanden sind, sowie Illustrationen des bekannten sorbischen Künstlers Měrćin Nowak-Njechorński . Die Ausstellungseröffnung wurde von einem Vortrag über „Sorbische Mythenwesen in der bildenden Kunst“ begleitet.

Aufruf zum Engagement-Wettbewerb in Ostdeutschland "machen!2023"

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider MdB, hat in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt die vierte Runde des Ideenwettbewerbs „machen!2023“ gestartet.

Der Wettbewerb will das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten und Gemeinden in Ostdeutschland würdigen und vor allem aktiv unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement stiftet Lebensqualität, stärkt das soziale Miteinander und sichert den Zusammenhalt vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland setzen sich gerne für ihre Mitmenschen und ihr Lebensumfeld ein. Auch wenn die Ressourcen im Osten knapper sind, so sind der Tatendrang und der Ideenreichtum der Menschen umso größer. Mit dem Wettbewerb soll diese Kreativität sichtbar gemacht werden.

Bis zum 30. Juni 2023 können Vereine, Initiativen, Bürgerstiftungen und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Projektideen einreichen. Eine Jury wird in vier Kategorien insgesamt 100 Projekte mit Preisgeldern zwischen 5.000 bis 10.000 Euro auszeichnen. Eine Preisverleihung findet am 26. September 2023 in Berlin statt. Die Preisgelder sollen dazu beitragen, dass gute Ideen nicht in Schubladen verstauben, sondern in die Tat umgesetzt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Wettbewerb „machen!2023“ in Ihrem Umfeld bekannt machen und für eine rege Beteiligung werben. Dafür senden wir Ihnen anbei ein Infoplakat sowie Materialien für die Sozialen Medien, die Sie gerne verwenden und verteilen können. Der Hashtag zum Wettbewerb lautet #machen2023.

Alle Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.machen-wettbewerb.de .

 

 

Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022 gegenüber dem Referenzzeitraum 2021

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung wird voraussichtlich ab 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober 2023 möglich sein.
  • Über die Berechnungshilfe können Sie bereits vorab prüfen, ob eine Antragsberechtigung vorliegt.
  • Service-Rufnummer: Für Ihre Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen hat die SAB eine extra Hotline mit der Rufnummer 0351 4910-4999 eingerichtet. 

Was bietet mir die Billigkeitsleistung?

  • Unterstützung für Privathaushalte wegen stark gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Unterstützung bis max. 2.000 EUR je Privathaushalt

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger
 

 

Neuer Werbespot soll Lust auf Urlaub im Biosphärenreservat machen (18.04.2023)

Im Rahmen des Projektes "Urlaub in Sachsens Dörfern" wurde ein Werbefilm durch die Tourismus Marketing Gesellschaft mbH produziert, der Lust auf Urlaub im Biosphärenreservat machen soll. Der Spot in unterschiedlichen Varianten, wird in den Social Media-Kanälen als Werbeträger eingesetzt.

Daubaner Wald zwischen Halbendorf/Spree und Lömischau soll wieder nass werden (12.04.2023)

Wer derzeit im Daubaner Wald zwischen den Malschwitzer Ortsteilen Halbendorf/Spree und Lömischau unterwegs ist, sollte auf geeignetes Schuhwerk achten. Denn sonst kann man sich hier ganz schnell nasse Füße holen. Das liegt allerdings nicht nur an den häufigen Niederschlägen in den vergangenen Wochen. Alexander Bonde, Generalsekretär Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat uns mehr über das besondere Projekt der DBU verraten. Im Gegensatz zu früher kann der Daubaner Wald heutzutage von jedermann betreten werden.

Pressemitteilung der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH: – Gästeliebling 2023 – Hier übernachten die Oberlausitzer Gäste am liebsten

Die diesjährigen Gewinner stehen fest. Zwei von ihnen werden bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet! - Mit dem Wettbewerb GÄSTELIEBLING sucht der LTV SACHSEN jedes Jahr mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) nach den Angeboten mit der höchsten Gästezufriedenheit. Dafür werden alle abgegebenen Onlinebewertungen ausgewertet und jene Unterkünfte ausgezeichnet, die u.a. mit tollem Frühstück, freundlicher Atmosphäre, Herzlichkeit, Gastfreundschaft und professionellem Service punkten konnten.

Was wird bewertet?

Die Onlinebewertungen aus dem jeweiligen Kalenderjahr sind mitbestimmend für den GÄSTELIEBLING Sachsen. Alle sächsischen Beherbergungsbetriebe mit mindestens 70 Onlinebewertungen sind automatisch für die Teilnahme am Wettbewerb qualifiziert. Sowohl die Service- und Kundenorientierung, der Gesamteindruck sowie der individuelle Umgang mit Onlinebewertungen spielen eine Rolle. Dazu werden die Daten mit Hilfe des Monitoringsystems TrustYou ausgewertet. Es sichtet weltweit über 250 Onlineportale wie booking.com, google.com oder holidaycheck.de und fasst die Bewertungen zusammen. Der daraus resultierende TrustScore zwischen 0 und 100 Punkten gibt Auskunft über die Zufriedenheit der Gäste.

Wer sind die Gewinner 2023?

In den jeweiligen Kategorien Hotel, Pension und Ferienwohnung werden die jeweils acht besten Häuser, aus den jeweiligen sächsischen Regionen, ernannt und gekürt. Das besondere, gleich zwei der Preisträger aus der Oberlausitz standen in der Vergangenheit bereits auf dem Siegerpodest.

Das sind die Regionssieger aus der Oberlausitz:  In der Kategorie Hotel ist es das Hotel & Restaurant Waldblick aus Pulsnitz. Für die Pensionen ist es der Gasthof „Alte Schmiede Lückendorf“ aus dem Luftkurort Lückendorf. Im Jahr 2022 wurden sie sogar Landessieger. In der Kategorie der Ferienwohnung räumte das Ferienhaus „Landromantik“ aus Niedergurig den begehrten Preis ab. Auch sie wurden bereits schon einmal 2019 zum Gästeliebling ausgezeichnet.

Die Ergebnisse beweisen einmal mehr, dass die Oberlausitz in Sachen Qualität und Gastfreundschaft herausragende Leistungen erbringt. Olaf Franke, Geschäftsführer der Marketing Gesellschaft Oberlausitz Niederschlesien mbH, weiß wie wichtig dies den Gästen ist: „Die Tourismusbranche beobachtet schon lange die steigende Bedeutung der Qualität als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Urlaubswahl. Umso bedeutender ist es, dass wir attraktive Häuser in der Region haben, welche den Ansprüchen der Gäste gerecht werden.“ Dabei betont er weiter: „Diese haben wir, auch unabhängig von der Auszeichnung. Wir sind stolz auf die Preisträger, wissen jedoch, dass auch viele weitere Häuser in der Region den Erwartungen der Gäste entsprechen.“ Gäste können sich also sicher sein, in der Oberlausitz eine Unterkunft zu finden, die ihren Ansprüchen an Qualität und Komfort entspricht.

Was macht die Gewinner besonders?

Hotel & Restaurant Waldblick

Die Auswahl fällt nicht leicht. Das Hotel & Restaurant Waldblick in Pulsnitz bietet gleich 23 stilvoll eingerichtete Zimmer an, vom Business-Zimmer, über Superior-Suiten bis hin zum Appartement. Wer es allerdings noch luxuriöser mag, kann auch die 90 Quadratmeter große Wellness-Suite buchen – mit eigener Panoramasauna, Whirlpool und gemütlichem Wasserbett. Auch als Tagungsort im Grünen und als attraktive Location für Familienfeste ist das Hotel beliebt. Wer genug Natur genossen hat, kann sich im Haus auch sportlich betätigen. Mehrere Bowlingbahnen stehen dafür zur Verfügung. Davon zeigen sich die Gäste begeistert: „Sehr freundliches Personal, Ambiente ist toll und das Essen im Restaurant ist mega-lecker. Wir gehen immer wieder gern hin. Klare Empfehlung!“

Gasthof „Alte Schmiede Lückendorf“

Ausspannen und die Natur genießen. Im Gasthof „Alte Schmiede Lückendorf“ fällt das ganz leicht. Umgeben von der Oberlausitzer Bergwelt verbringen Urlauber hier unbeschwerte Tage. Drei Sterne gab es dafür auch vom DEHOGA im Rahmen der G-Klassifizierung für Pensionen, Gästehäuser und Gasthöfe. Im Jahr 2022 war das Haus beim Wettbewerb um den Titel Gästeliebling Landessieger in seiner Kategorie. Acht gemütlich eingerichtete Pensionszimmer gehören zum Haus. Im Gasthof selbst stehen regionale und frisch zubereite Speisen im Mittelpunkt der erstklassigen Bewirtung. Dass es schmeckt, beweisen die Bewertungen im Netz: „Das Frühstück war sehr reichlich und ließ keine Wünsche übrig, als Hausgast hat man das Glück zum Abendessen immer einen Tisch zu bekommen. Das Ambiente im Gastraum ist urig und liebevoll dekoriert, es gibt immer etwas Neues zu entdecken. Hier arbeitet Personal, das mit Herz bedient. Das Essen ist oberlecker.“

Ferienhaus „Landromantik“ Niedergurig

„Meine Definition einer guten Ferienwohnung ist ein Ort, an dem ich bleiben würde. Das ist eine sehr saubere und liebevoll eingerichtete Ferienwohnung. Es hat an nichts gefehlt. Die Einrichtung hat alles, aber nichts von der Stange! Es gibt nichts zu beanstanden!“ Diese Bewertung hinterließ ein Gast des Ferienhauses „Landromantik“ in Niedergurig. 2019 avancierten es zum Gästeliebling in der Region Oberlausitz. Auf einem ehemaligen Rittergut inmitten eines Gartens gibt es hier insgesamt zwei gemütlich eingerichtete Appartements, ein weiteres sowie eine Romantik-Suite sind aktuell gerade im Bau. Gleich in der Nähe führt der Spreeradweg vorbei, auf dem die Gäste die Region entdecken können. Für Fußballfans gibt es obendrauf noch ein besonderes Angebot. Wer will, kann über zwei Dauerkarten des Ferienhauses ein Heimspiel der SG Dynamo Dresden in der Landeshauptstadt besuchen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ltv-sachsen.de/themen/gaesteliebling-sachsen-gesucht/

Tafel zum Wirken von Adam Gottlob Schirach übergeben (02.04.2023)

Im Rahmen einer Festveranstaltung wurde, im Beisein des Landrates Udo Witschas, die neue Informationstafel zum Wirken des Pfarrers und Bienenforschers Adam Gottlob Schirach übergeben. Diese steht seit diesem Sonntag am Eingang des Kirchhofes in Kleinbautzen.

Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorentwurf Bebauungsplan „Weigersdorfer Straße“

Der Gemeinderat der Biosphärenreservatsgemeinde Malschwitz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 den Bebauungsplan „Weigersdorfer Straße“ nach § 13 b BauGB zur Aufstellung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Dubrauke ein dörfliches Wohngebiet mit einer Fahrradpension sowie land- und forstwirtschaftlichen Zweigstellen entstehen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan "Weigersdorfer Straße", mit Stand vom 24.02.2023, findet im Zeitraum vom 18.04.2023 bis 22.05.2023 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Weigersdorfer Straße", mit Stand vom 24.02.2023, sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035932/ 37711 oder per E-Mail an sekretariat@malschwitz.de) in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz einzusehen.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan Vorentwurf "Weigersdorfer Straße", mit Stand vom 24.02.2023, können bis einschließlich 22.05.2023 schriftlich, per E-Mail an sekretariat@malschwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Malschwitz den 30.03.2023

Matthias Seidel

Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Malschwitz hat am 28.03.2023 den Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Creaton GmbH geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 410/3, 410/5, 410/6, 411/1, 411/2, 467, 473, 475/1, 476, 477, 478, 479/1 und 489 sowie Teile von 474/1 der Gemarkung Kleinsaubernitz.

Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten und umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB werden auf Grundlage von § 13 BauGB nicht durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“ findet im Zeitraum vom 18.04.2023 bis 22.05.2023 statt.

Der Planentwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Werkserweiterung „Creatonwerk Guttau“ mit Stand vom 01.03.2023 einschließlich der Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz (www.malschwitz.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis einschließlich 22.05.2023 schriftlich, per E-Mail an infrastrukturamt@malschwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Malschwitz, den 29.03.2023

Matthias Seidel

Bürgermeister

Osterkranz in Lömischau (26.03.2023)

Seit vielen Jahren gibt es in Lömischau die Tradition, einen Osterkranz am Begegungsplatz aufzustellen. Auch in diesem Jahr schückt dieser wieder das Ortsbild.

Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Creatonwerk Guttau“ gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malschwitz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.2.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Creatonwerk Guttau“ beschlossen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26 in 02694 Malschwitz während der Öffnungszeiten, auf der Internetseite der Gemeinde unter www.malschwitz.de sowie unter www.buergerbeiteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Der Investor plant am Werksstandort in der Gemeinde Malschwitz einen Neubau für eine Massenaufbereitungsanlage und eine damit verbundene Umsetzung und Erweiterung der bestehenden Kommissionierhalle. Durch die Neubauten werden voraussichtlich 18.000.000 kWh thermischer Energie (Gas), 1.600.000 kWh Elektroenergie und 25.000 m³ Wasser pro Jahr gespart. Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der Vorhaben.

gez. M. Seidel

Bürgermeister

Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „S 109, Ausbau Radweg in und südlich Malschwitz, 1. Bauabschnitt“

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen hat für das genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Straßengesetz i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVZG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.

Gegenstand der Planung ist der Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Staatsstraße S 109 zwischen dem Ortsteil Doberschütz (Gemeinde Malschwitz) und dem Knotenpunkt mit der B 156 in der Stadt Bautzen. Die Länge der geplanten Baustrecke beträgt ca. 1.900 Meter.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Malschwitz, Gemarkungen Doberschütz und Niedergurig, in der Stadt Bautzen, Gemarkung Burk sowie in der Gemeinde Kubschütz, Gemarkung Kreckwitz, beansprucht.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).

Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:

Unterlage

Bezeichnung

1

Erläuterungsbericht

2

Übersichtskarte

3

Übersichtslageplan

4

Übersichtshöhenplan

5

Lageplan

6

Höhenplan

8

Entwässerung

9

9.1

9.2

9.3

9.4

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Übersichtsmaßnahmenplan

Maßnahmenplan

Maßnahmenblätter

Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

10

10.1

10.2

Grunderwerb

Grunderwerbsplan

Grunderwerbliste

11

Regelungsverzeichnis

14

14.1

14.2

Straßenquerschnitt

Regelquerschnitte

Ermittlung der Belastungsklasse

16

16.1

16.2

Sonstige Pläne

Querprofile

Koordinierter Leitungsplan

18

18.1

18.2

Wassertechnische Untersuchungen

Erläuterungen, Berechnungen

Lageplan der Entwässerungsabschnitte

19

19.0

19.1

19.2

19.3

19.4

19.5

Umweltfachliche Untersuchungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan (Text)

Bestands- und Konfliktplan

FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung

Einzelfalluntersuchung für UVP

Artenschutzfachbeitrag

UVP-Bericht

20

Geotechnische Untersuchungen

22

Verkehrstechnische Untersuchung

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 17. April bis 16. Mai 2023

in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Foyer Erdgeschoss, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz

während der Dienststunden:

Montag:             08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:          08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:          08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag:              08:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Staatsstraßen – veröffentlicht und sind zudem über das zentrale Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG, § 20 Abs. 2 UVPG).

Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, auf Antrag zugänglich.

1.    Jeder kann bis spätestens einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 15. Juni 2023, bei der Landesdirektion Sachsen, Postfachanschrift, schriftlich, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen, § 21 Abs. 5 UVPG.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2.    Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3.    Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG ist für Äußerungen nach § 21 UVPG ein Erörterungstermin durchzuführen. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 39 Abs. 4 Satz 1 SächsStrG).  

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.

Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.    Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.    Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.    Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).

8.    Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,

  • dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen ist,
  • dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
  • dass mit den ausgelegten Planunterlagen ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde,
  • dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist.

Hinweis Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.

Malschwitz, den 16.2.2023                           

M. Seidel, Bürgermeister

im Auftrag der Landesdirektion Sachsen

Vertretung im Standesamt Malschwitz

Ab dem 27.03.2023 erfolgt eine dauerhafte Vertretung im Standesamt Malschwitz durch die beiden Standesbeamtinnen der Gemeinde Hochkirch.

Erreichbarkeit

Frau Melanie Lochner                                               Frau Juliane Barthe

Tel. 035939-85533                                                    Tel. 035939-85535

E-Mail: lochner@hochkirch.de                                 E-Mail: barthe@hochkirch.de

Sprechzeiten in Malschwitz

Dienstag:        14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag:    14:00 - 16:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Gedenkgottesdienst am 11.03.2023 - Adam Gottlob Schirach

Adam Gottlob Schirach machte die Biene zum „Haustier“. Darüberhinaus setzte er sich als Pfarrer leidenschaftlich für die Vermittlung des christlichen Glaubens und der Bildung innerhalb seines sorbischen Volkes ein.

Am 5. September 1724 in Nostitz bei Weißenberg geboren und am 3. April 1773 in Kleinbautzen verstorben würdigten am 11. März etwa 70 Kleinbautzener und Gäste das Lebenswerk des Pfarrers, Dichters und Übersetzers vor allem aber des Bienenzüchters mit einer Gedenkveranstaltung in der kleinen Kleinbautzener Dorfkirche. Unter den Gästen in der ehemaligen Wirkungsstätte des forschenden Pfarrers auch Marko Schiemann, Mitglied des Sächsischen Landtages und Matthias Seidel, Bürgermeister der Gemeinde Malschwitz, zu der Kleinbautzen zählt.

Eingebettet in Orgelklänge und klassischer Musik und von Pfarrer Michael Ramsch moderiert, ging zunächst Jan Mahling, Pfarrer und Sorbischer Superintendent im Ruhestand, auf Schirachs geistiges Wirken für das sorbische Volk im 18. Jahrhundert ein. Neben seinen Verdiensten für die Kirche in Gestalt von Übersetzungen verwies Mahling auf dessen Arbeiten als Historiker. Besondere Bedeutung maß der Redner Schirachs sorbischen Schulbuchs bei. Es erschien 1771 auf der Grundlage des Oberlausitzer Schulgesetz und beinhaltete so ziemlich alles, was damals unter anderen in puncto Lesen und Schreiben, Geschichte, Geografie, Mathematik und Astronomie zur Allgemeinbildung zählte. Das Werk behielt bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts seine Gültigkeit.

Im Anschluss daran würdigte Günter Sodan, Bürgermeister der Gemeinde Malschwitz von 1992 bis 2008 und begeisterter Imker, Schirachs Verdienste um die „Nutzbarmachung“ der Bienen für die Menschen. Um sein bescheidenes Einkommen als Pfarrer aufzubessern und um die durch den Siebenjährigen Krieg (1756 bis 1763) eingeschränkte Versorgungslage zu verbessern hatte sich dieser der Bienenzucht zugewandt. Das dazu notwendige Wissen suchte er in der vorhandenen Fachliteratur. Dabei kam er zum Ergebnis, dass diese Schriften für die Praxis, für seine Bedürfnisse wertlos waren. Naturwissenschaftlich vorgebildet machte er seine eigenen Studien und Versuche und dokumentierte sie akribisch. Auf seine Initiative hin wurde in Kleinbautzen die erste Imkerschule gegründet. Ebenso wurde das erste Imkerjournal durch ihn verlegt. Mit seinem Wissen leitete er ein neues Zeitalter in der Bewirtschaftung der Honigbiene ein. Er machte sie zum „Haustier“. Aufgrund des großen Interesses an seinen wissenschaftlichen Arbeiten zur Bienenhaltung wurde auf Anregung des Sächsischen Kurfürsten die „Ökonomische Bienengesellschaft“ in der Oberlausitz gegründet. Vertreter nahezu aller namhaften Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser in Europa sowie viele Persönlichkeiten der Wissenschaft wurden Direkt- oder Ehrenmitglieder. Auch die erste Imkerschule Österreichs entstand auf der Grundlage Schirachs Lehren.

Um A. G. Schirachs Verdienste gebührend zu würdigen hat die „Schirachs-Bienengesellschaft“ bis zu seinem 300. Geburtstag im nächsten Jahr noch eine Vielzahl von Veranstaltungen rund um sein Leben und Wirken sowie der Honigbienen geplant. So zum Beispiel an Schirachs 250. Todestag die Enthüllung einer Gedenktafel und die Einweihung des „Schirachs-Rundweges“ am 20. Mai, dem Weltbienentag bis hin zur Enthüllung eines Schirach-Denkmal am 300. Geburtstag des „Bienenvatets“.

Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Malschwitz (10.03.2023)

Am Freitag, den 10. März 2023 fand im BUDISSA Sportzentrum in Kleinbautzen die Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Malschwitz statt. Als Ehrengäste konnen wir den Kreisbrandmeister Stefan Hentschke, sowie den Landetagsabgeordneten Marko Schiemann begrüßen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem, die Wahl des Gemeindewehrleiters. Einziger Kandidat war der bisherige Gemeindewehrleiter Jörg Spiegel. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 148 der 160 gültigen Stimmen wurde er in seinem Amt bestätigt. Das Ergebnis steht für die sehr gute Arbeit, die Jörg Spiegel leistet. Weiterhin wurde noch ein neuer Stellvertreter gesucht. Der bisherige Amtsinhaber, Udo Micksch, trat aus Altersgründen nicht mehr an. Er war mehr als 29 Jahre als Gemeindewehrleiter bzw. Stellvertreter in unserer Kommune sehr erfolgreich tätig. Zum neuen Stellvertreter wurde Mario Karich ernannt. Auch ihm wünschen wir viel Erfolg in seiner neuen Funktion. Neben der Wahl bzw. Ernennung der neuen Gemeindewehrleitung und mehreren Beförderungen, wurden 36 Kameraden mit der Waldbrandmedaille des Freistaats Sachsen ausgezeichnet, die im letzten Jahr im Einsatz in der Sächsischen Schweiz waren. Ebenfalls gedankt wurden den langjährigen Ortswehrleiter Andre Rohatsch und dem Standortleiter Manfred Bensch für Ihre Arbeit. Als Gemeinde Malschwitz wollen wir uns noch einmal bei allen Kameraden für Ihr ehrenamtliches Engagement bedanken.

Turnhalle Baruth übergeben (28.02.2023)

Am Dienstag, den 28.02.2023 wurde die neue Turnhalle der zukünftigen Oberschule, durch Herrn Landrat Udo Witschas, feierlich an die neuen Nutzer übergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz zu straßenrechtlichen Verfügungen im Ortsteil Niedergurig und Rackel (28.02.2023)

Die Gemeinde Malschwitz hat am 25. und 26.01.2023 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen:

  1. Löschung des Bestandsblattes zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 01 „Kirchweg – Niedergurig“ ÖFW 01 MAL
  2. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 03 „Obere Brießnitzer Straße“ ÖFW 03 MAL

Die Eintragungs- und Teileinziehungsverfügung mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem 03.03.2023 für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26 zur Einsicht aus. Sie werden zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt.

Die Verfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                                                                                          

Gegen die Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694 Malschwitz, Dorfplatz 26, einzulegen.

Malschwitz, 15.02.2023

Matthias Seidel

Bürgermeister

Statistik der produzierten erneuerbaren Energie in der Gemeinde Malschwitz im Jahr 2021

Gewässerunterhaltung an der Ritschka in der Ortslage Buchwalde

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Spree/Neiße, ist für die Gewässer I. Ordnung, zu denen auch die "Ritschka" gehört, sowie für den öffentlichen Hochwasserschutz zuständig.

Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung führt die LTV, zur ökologischen Aufwertung der Flussaue, die Neuanpflanzung von standorttypischen Bäumen an der Ritschka durch. Um den Flussquerschnitt nicht einzuengen bzw. den Abfluss nicht zu behindern, werden die Bäume einzeln und von der Böschungsoberkante im Abstand von 4 - 5 Metern gepflanzt.

Die Neupflanzung von standorttypischen Bäumen erfolgt unter anderem auf dem im Eigentum der Gemeinde Malschwitz befindlichen Flurstück Nr. 582 der Gemarkung Buchwalde und ist gemäß § 38 SächsWG i.V.m. § 41 Abs. 1 WHG vom Gewässereigentümer und Anlieger zu dulden.

Die Pflanzungen werden voraussichtlich ab der 9. KW 2023 vorgenommen. Die Unterhaltung und Pflege der Anpflanzungen erfolgt dauerhaft durch die Gewässermeisterei Standort Bautzen.

Bei Fragen erreichen Sie den Technischen Bürosachbearbeiter der Gewässermeisterei, Herrn Ruppelt, unter der Telefonnummer 03591 6711-164.

Landestalsperrenverwaltung Betrieb Spree/Neiße

Sie sind zwischen 1965 und 1970 geboren? Dann reservieren Sie jetzt online einen Termin zum Umtausch Ihres Führerscheins

Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und Ihr Führerschein  vor 1999 ausgestellt wurde, müssen Sie ihn bis zum 19.01.2024 umtauschen. Bitte reservieren Sie sich dafür  online einen Termin.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, auf Grund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endete bereits am 19.07.2022. Bis dahin mussten alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 endete am 19.01.2023.

Nun sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, die alten Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine umzutauschen.

Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde.

Wo müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen, können Sie Ihren Führerschein im Landratsamt Bautzen umtauschen. Besuchen Sie dazu in Bautzen und Kamenz die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Pflichtumtausch des Führerscheins".

Hier finden Sie Öffnungszeiten, Besucheradressen und Kontakt.

SV Traktor Malschwitz: Malschwitzer Hallenturniere

Am 05.02 fand nach der coronabedingten Unterbrechung wieder unser Hallenturnier in Radibor statt.

Den Beginn machten die C-Jugend Mannschaften. In diesem Turnier konnte sich unsere SpG den Turniersieg sichern. Im nachfolgenden Turnier der Männer spielte unsere Truppe den guten Gastgeber und begnügte sich mit dem 5ten Platz. Den Turniersieg sicherte sich die TSG Lawalde. Den genauen Turnierbericht zu beiden Tagen findet ihr auf unser Homepage!!! http://www.traktor-malschwitz.de/

Wir möchten uns bei den Mannschaften, Schiedsrichtern, Zuschauern und Helfern für den schönen Tag bedanken. Ebenfalls ein Dank an Schraubenkontor24, die das Turnier finanziell unterstützten.

Die Hallensaison ist nun vorbei und ab März rollt der Ball wieder auf dem Grün.

PRESSEMITTEILUNG zum Kammermusikfest Oberlausitz: Ticketvorverkauf startet (02.02.2023)

+++ 100 Klassikstars bringen Schlösser und Kirchen im Kulturraum zum Klingen +++

+++ Vom 8. bis 15. September finden 10 Konzerte an 9 Spielstätten statt +++

+++ Festival bindet allgemeinbildende Schulen mit neuem Vermittlungsbereich ein +++

(Bautzen/Görlitz, 02.02.2023) Sieben Monate vor Festivalbeginn starten die Veranstalter mit dem Vorverkauf der rund 1.400 verfügbaren Tickets des beliebten Kammermusikfestes Oberlausitz, dass vom 8. bis 15. September zum dritten Mal im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien stattfinden wird. Rund 100 Musikerinnen und Musiker aus 12 Nationen werden in der spätsommerlichen Festivalwoche 10 Konzerte in 7 Schlössern und 2 Kirchen gestalten. Mit dem Barockschloss Neschwitz (Landkreis Bautzen), dem Schloss Krobnitz und der Ev.-luth. Kirche Ebersbach (beide Landkreis Görlitz) kommen in diesem Jahr drei neue Spielstätten hinzu.

Internationale Klassikstars wie Avi Avital (Mandoline), Nils Mönkemeyer (Viola), Dimitri Ashkenazy (Klarinette), Jan Vogler (Cello), Rafael Fingerlos (Bariton) und Werner Ehrhardt (Violine) führen die Liste der hochkarätigen Künstlerinnen und Künstler an. Ein Stelldichein geben sich zudem der Dresdner Kreuzchor („Kruzianer“), das Dresdner Barockorchester, das Kammerorchester l’arte del mondo, das Dresdner Collenbusch Quartett, das Faust Quartett, ein Quintett der Neuen Lausitzer Philharmonie und zahlreiche weitere Kammermusik-Ensembles.

Nach Angaben von Festival-Intendant Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld dürfen sich die Gäste auf ein musikalisches Feuerwerk der Extraklasse freuen: „Ich freue mich sehr, dass sich unser Festival in der Klassikszene zu einem echten Magnet entwickelt und wir so viele renommierte Künstlerinnen und Künstler in der schönen Oberlausitz begrüßen dürfen. Durch die Vielfalt der Ensembles und ihre unterschiedliche instrumentale (Solo, Duo, Trio, Quartett, Quintett, Kammerorchester) und vokale Besetzung (von Solo bis Kammerchor), werden wir die Kammermusik in all ihren Facetten,  Ausdrucksformen und Formaten erlebbar machen können. Die dritte Festivalauflage wird dadurch ein qualitativer und quantitativer musikalischer Quantensprung!“

Mit dabei sind internationale Klassikstars wie der berühmte israelische Mandolinist Avi Avital, der passend zum ‚Jahr der Mandoline‘ mit dem Kammerorchester l’arte del mondo unter der Leitung des Geigers Werner Ehrhardt im Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf auftreten wird. Auf ein Wiedersehen freuen dürfen sich die Besucher mit dem renommierten Bratschisten Nils Mönkemeyer, der dem Kammermusikfest Oberlausitz und seiner Akademie als deren künstlerischer Leiter auf besondere Weise verbunden ist. Mönkemeyer gab bereits beim Festival 2021 ein umjubeltes Konzert und enga-gierte sich im vergangenen Jahr als Akademieleiter für die jungen Oberlausitzer Nachwuchstalente. Er wird zusammen mit Dresdner Musikfestspiele und Moritzburg Festival-Intendant Jan Vogler (Violoncello) und den beiden Akademisten der Moritzburg Festival Akademie Marlene Wendl (Klarinette) und Nikolaus Branny (Klavier) beim Abschlusskonzert in der Baruther Kirche auftreten.

Das Eröffnungskonzert gestalten die weltbekannten „Kruzianer“ unter Leitung ihres neuen Kreuz-kantors Martin Lehmann. Der Knabenchor mit seiner 650-jährigen Tradition wird als Kammerchor mit 45 Sängern im Alter von 9 – 19 Jahren in der Ev.-luth. Kirche Baruth zu erleben sein.

Erstmals in diesem Jahr wird es einen Liederabend geben, den der gefeierte österreichische Opern-sänger Rafael Fingerlos (Bariton) mit dem Pianisten Sascha El Mouissi (Klavier) und Deutschlands bekanntestem Klassik Musik-Moderator Holger Wemhoff (Sprecher) unter dem Motto „Brahms einzig-artig“ gestalten wird. Aufgeführt wird der Liederzyklus „Die schöne Magelone“ von Johannes Brahms.

„Bach zu Ehren“ lautet des Motto des Konzerts des Dresdner Barockorchesters, dass mit den Solisten Anna Kellnhofer (Sopran), David Erler (Altus), Tobias Mäthger (Tenor) und Friedemann Klos (Bass) unter der Leitung des gebürtigen Ebersbachers Lucas Pohle in der Ev.-luth. Kirche Ebersbach auftreten wird. Der Konzerttitel nimmt Bezug auf das 300. Jubiläum des Amtsantritts Johann Sebastian Bachs als Thomaskantor zu Leipzig.

Ein besonderer musikalischer Leckerbissen wird das Kammerkonzert des renommierten „Faust Quartetts“ mit Uta Klöber (Violine), Cordula Frick (Violine), Jennifer Anschel (Viola) und Birgit Böhme (Violoncello). Sie musizieren als Quintett mit dem international gefeierten, isländischen Klarinettisten Dimitri Ashkenazy, Sohn des berühmten Dirigenten Vladimir Ashkenazy, im Schloss Königshain.

Kammermusik in Reinkultur auf höchstem Niveau präsentiert das Dresdner „Collenbusch Quartett“ mit Cordula Fest (Violine), Christiane Liskowsky (Violine), Christina Biwank (Viola) und Ulf Prelle (Violoncello) im Schloss Kuppritz. Die vier langjährigen Mitglieder der Dresdner Philharmoniker interpretieren Juwelen der Quartettliteratur von Ludwig van Beethoven bis Franz Schubert.

Das in diesem Jahr erstmals neu als Spielort hinzukommende Barockschloss Neschwitz im Landkreis Bautzen wird in einem Nachmittagskonzert von einem Streichquartett der Neuen Lausitzer Philharmonie mit Max Hilfenhaus (Violine), Lucia Lopez (Violine), Tadeusz Rožek (Viola) und Markus Wehrle (Violoncello) sowie dem Solisten Martin Bandel (Fagott) zum Klingen gebracht.

Rhythmisch-mitreißend und impulsiv geht es zu, wenn der Schlagzeuger und stellvertretende Solopauker der Vogtlandphilharmonie Greiz-Reichenbach, Johannes Kilian mit einem Percussion-Trio mit Marimbaphone/Schlagzeug/Vibraphone sowie Harfe und Flöte in der Remise von Schloss Krobnitz in die Klöppel greifen wird.

Zu den Nachwuchsstars des Festivals gehört die 24-jährige Harfenistin Serafina Jaffé, die zum dritten Mal dabei ist und mit der Flötistin Valerie Burndorfer und dem Bratscher Samuel Sedano Sainz einen Trioabend im Barockschloss Oberlichtenau gestaltet.

Das Kammermusikfest Oberlausitz wird in diesem Jahr ein neues, partizipatives, musikpädagogisches Partnerschaftsprojekt mit den Musikklassen der allgemeinbildenden Schulen starten. Unter dem Motto „KMO meets School“ werden die Künstlerstars innerhalb des Festivalzeitraums in die Musik-klassen der allgemeinbildenden Schulen an ausgewählten Festivalspielorten gehen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Chance, mit den Künstlerinnen und Künstlern über Musik, Kunst, Gesell-schaft, Demokratie, Heimat u.v.m. zu diskutieren, erleben Musik als Universalsprache, die den Horizont erweitert und besuchen anschließend die Festivalkonzerte in ihren Städten und Gemeinden. Moderiert wird dieses neue Bildungs- und Vermittlungsprogramm von Holger Wemhoff, dem langjährigen Chef-moderator von Klassik Radio. Festival-Intendant Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld sagt: „Mir ist die Anbindung des KMO an die allgemeinbildenden Schulen ein besonderes Herzensanliegen. Musische Bil-dung gehört zur schulischen Grundausbildung. Wir wollen aktiv dazu beitragen, dass sich eine aufein-ander abgestimmte, musikalische Bildungs- und Ausbildungspartnerschaft zwischen den allgemein-bildenden Schulen, den vier Musikschulen im Kulturraum, der Musikhochschule Dresden und unserem Festival entwickelt und wir uns – in der Breite wie in der Spitze – gemeinsam um unseren musikalischen Nachwuchs und damit auch unser Festivalpublikum der Zukunft kümmern.“

Den Festivalbesuchern stehen fünf Preiskategorien zur Auswahl. Das Standard-Einzelticket für alle Konzerte kostet 25,- EUR (ermäßigt 20,- EUR). Als besonderes „Bonbon“ bieten die Veranstalter ein Festival-Abo für alle 10 Konzerte für 230,- EUR (ermäßigt 180,- EUR) an, dessen Käufer ein Konzertticket geschenkt bekommen.

Preisstufe 1:      Einzelticket                                    25,- EUR (zzgl. 2,50 EUR VVK-Gebühr)

Preisstufe 2:      Einzelticket ermäßigt*                 20,- EUR (zzgl. 2,00 EUR VVK-Gebühr)

Preisstufe 3:      Familienticket**                           75,- EUR (zzgl. 1,88 EUR pro Ticket VVK-Gebühr)

Preisstufe 4:      Festival-Abo (10 Konzerte)       230,- EUR (zzgl. 5,00 EUR VVK-Gebühr)

Preisstufe 5:      Festival-Abo erm.*                     180,- EUR (zzgl. 5,00 EUR VVK-Gebühr)

*Ermäßigung gilt für: Jugendliche bis 18 Jahre, Rentner, Studenten, Auszubildende, ALG II–Empfänger, Arbeitslose, FSJ, Inhaber Behinderten-ausweis, Zivildienstleistende, Bundeswehrangehörige usw.

** 2 Erwachsene + 2 Kinder bis 18 Jahre

Erhältlich sind die Tickets im Online-Shop auf der Festivalseite (https://www.kammermusikfest-oberlausitz.de/tickets/) oder in allen DDV Lokalen der Sächsischen Zeitung in ganz Sachsen. Zudem gibt es ab kommender Woche Verkaufsstellen in Baruth (Gärtnerei Graf, Am Park 1) und Ebersbach-Neugersdorf (Buchhandlung Fiedler, Schillerstraße 4).

Zur Historie

Das Kammermusikfest Oberlausitz (KMO), gegründet im Jahr 2020 vom Kulturmanager Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, ist Sachsens jüngstes Klassikfestival und Teil der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz. Das Festival hat sich der Förderung der Kultur im ländlichen Raum, der musikalischen Nachwuchsförderung sowie dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und bürgerschaftlichen Engage-ment verschrieben. Es findet in Schlössern und Kirchen des Kulturraums statt und möchte dadurch zu deren Erhalt beitragen. Das KMO wechselt sich im Biennale-Rhythmus alle zwei Jahre mit der Kammer-musikfest Oberlausitz Akademie ab, die sich an hochbegabte Musiktalente der vier Musikschulen Bautzen, Hoyerswerda, Görlitz und Dreiländereck des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien richtet.

Intendant ist Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, Ur-Enkel des ehemaligen Landesältesten des Mark-graftums Oberlausitz, Mitglied des sächsischen Landtages und Eigentümer des Rittergutes Baruth bei Bautzen, Clemens Prinz zur Lippe-Weißenfeld (1860-1920) und selbst begeisterter Musiker (Bratsche). Seine Vorfahren zählten zur Herrnhuter Brüdergemeine und übersiedelten vor 300 Jahren mit dem Wunsch nach mehr räumlicher Nähe zur Herrnhuter Brüdergemeine vom Lipper Land (Nordrhein-Westfalen) in die Oberlausitz. Stammsitz des ehemaligen Fürstenhauses Lippe ist das Residenzschloss Detmold.

Förderer

Das Kammermusikfest Oberlausitz wird gefördert von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, dem Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien und den Landkreisen Bautzen und Görlitz. Das Projekt „KMO meets School“ wird von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert. Veranstalter des KMO ist die Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz.

Abrissarbeiten an der zukünftigen Oberschule Baruth haben begonnen

Der Landkreis Bautzen wird in den nächsten drei Jahren den Standort der bisherigen Grundschule in Baruth zur Oberschule umbauen. Die neue Turnhalle steht bereits und wird im März der Öffentlichkeit übergeben. Seit Anfang dieses Jahres laufen die Abrissarbeiten der alten Turnhalle, sowie des Heizhauses. Der alte Werkraum wurde bereits zurückgebaut.

48-Stundenaktion startet wieder!

Was ist die 48-Stunden-Aktion?

Die 48-Stunden-Aktion ist ein Wochenende, an dem ab Freitagmittag bis Sonntagmittag, also binnen 48 Stunden, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in den Blick der Öffentlichkeit rückt. Im letzten Jahr haben aus unserer Gemeinde die Jugendfeuerwehren Guttau und Preititz sowie die Oberschule Malschwitz teilgenommen. 2023 findet die Aktion vom 2. bis 4. Juni statt. Anmeldeschluss ist der 30.04.2023.

Innerhalb dieses Zeitraums setzen Jugendgruppen dabei ein selbst gewähltes Projekt ehrenamtlich um, mit dem Ziel, etwas Bleibendes für das Gemeinwesen zu schaffen. Jugendvereine, Junge Gemeinden, Jugendclubs, Sportvereine, Jugendfeuerwehren, Schulklassen, Straßencliquen sowie andere Initiativen und Jugendgruppen zeigen der Öffentlichkeit, wie kreativ und vielseitig jugendliches Engagement ist.

So werden Bushaltestellen gestrichen, Sport- und Spielplätze auf Vordermann gebracht, Bäume gepflanzt, Müll gesammelt, Ausstellungen organisiert, Dorffeste veranstaltet, Jugendclubs renoviert, Theater gespielt und vieles mehr. Die Bandbreite der gemeinnützigen Ideen ist dabei so vielfältig wie die Teilnehmenden selbst. Für die Teilnahme an dieser Aktion gibt es keine Voraussetzungen.

Also, meldet euch einfach an!

Zur Anmeldung: https://www.48h-bautzen.de/anmeldeformular/#header_masken

Information der Freiwilligen Feuerwehr Buchwalde (29.01.2023)

Am Freitag hatten wir Besuch über den wir uns mehr als gefreut haben.

Die Kreissparkasse Bautzen verkauft jedes Jahr Kalender. Diese Einnahmen werden einer gemeinnützigen Organisation oder Vereinen gespendet.

Für das Jahr 2022 hat uns das Glück getroffen und alle Einnahmen, welche in der Sparkassen Filiale am Marktkauf gesammelt wurden, sind uns zu Gute gekommen.

Insgesamt sind 565,00 € zusammen gekommen.

Diese Spende werden wir dankbar einsetzen und verwenden.

Wir freuen uns riesig und bedanken uns bei der Kreissparkasse Bautzen sowie bei allen Spendern.

Info der Sächsischen Staatskanzlei: Sorbische Vogelhochzeit in der Staatskanzlei (25.01.2023)

Das sorbische Volk, ihre Sprache und Bräuche sind fester Teil unserer sächsischen Identität. Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass zum 25. Januar Kindergärten (Kita Malschwitz) aus der Lausitz bei uns zu Gast sind und die Kleinen mit ihren wunderschönen Trachten das Fest der Vogelhochzeit feiern. Und natürlich gibt es nach Tanz und Gesang auch eine süße Belohnung!

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz/Malešecy Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenweg“ OT Preititz

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malschwitz hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Brunnenweg“ in der Fassung vom 30.11.2022 mit Beschluss Nr. 94-12-2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Brunnenweg“ in
der Fassung vom 30.11.2022 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar vom 23.1.2023 bis einschließlich 24.2.2023 zu den Dienstzeiten


Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr


in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26 in 02694 Malschwitz.
Parallel dazu sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Gemeinde Malschwitz unter www.malschwitz.de/ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Malschwitz, den 4.1.2023

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Malschwitz hat in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“ zur Aufstellung beschlossen. Das Gewerbegebiet Guttau soll auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofes erweitert werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“, mit Stand vom 02.12.2022, findet im Zeitraum vom 23.01.2023 bis 24.02.2023 statt. Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“, mit Stand vom 02.12.2022, sind auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz (https://www.malschwitz.de/) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung. sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr

oder nach vorheriger Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035932 37728 oder per E-Mail an infrastrukturamt@ malschwitz.de) in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, einzusehen. Stellungnahmen zum Bebauungsplan Vorentwurf „Gewerbegebiet Bahnhof Guttau“, mit Stand vom 02.12.2022, können bis einschließlich 24.02.2023 schriftlich, per E-Mail an infrastrukturamt@malschwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters der Gemeindefeuerwehr Malschwitz

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Malschwitz vom 10.12.2019 sind aller 5 Jahre
der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter zu wählen.

Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktionen des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters sind bis zum 3.Februar 2023; 10:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Hauptamt, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, schriftlich einzureichen.

Gewählt werden kann nur, wer der aktiven Abteilung der Feuerwehr angehört, zum Zeitpunkt der Wahl über die für diese Funktion erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Malschwitz (außer Jugendfeuerwehr).
Die Wahl findet während der Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Malschwitz am
10. März 2023 ab 19:00 Uhr im Budissa- Sportzentrum Kleinbautzen statt.
 

Malschwitz, den 4. Januar 2023

M. Seidel
Bürgermeister

Aufruf zum OHTL-Wettbewerb „Unterstützung regionaler Vereinsarbeit“ (11.01.2023)

Der Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (kurz OHTL e.V.) startet einen Wettbewerb zur Unterstützung der Arbeit eingetragener Vereine in der OHTL-Region. Das ehrenamtliche Engagement und das regionale Gemeinschaftsgefühl sollen gestärkt werden. Bis zum 09. März 2023 können sich Vereine mit ihren Vorhaben um Preisgelder von insgesamt 25.000 Euro bewerben. Vereine bereichern das Leben in unseren Städten und Dörfern. Die Vereinslandschaft ist breit gefächert. Sportvereine, Kultur- und Heimatvereine tragen mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität und die Gemeinschaft vor Ort zu gestalten. Oft erfolgt die Tätigkeit im Ehrenamt und mit hohem Engagement. Ob bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, bei der Brauchtumspflege mit Tanz und Gesang, beim Karneval oder bei Projekten im Umwelt- und Naturschutz am Teich und im Heideland. Überall sind engagierte Menschen verschiedener Generationen bei der Heimatpflege aktiv. Teilen Sie uns ihre besonderen Aktivitäten mit, wie ihr Verein das Leben in der OHTL-Region mitgestaltet. Bewerben Sie sich beim OHTL-Wettbewerb „Unterstützung regionaler Vereinsarbeit“. Der Aufruftext und das Bewerbungsformular sind unter www.ohtl.de zu finden.

Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI / Geflügelpest) zum 05.01.2023

Nachdem Ende vergangenen Jahres in zwei Geflügelhaltungen in Putzkau und Lomske die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, mussten im Umkreis von 10 Kilometern um die Ausbruchbetriebe Sperrzonen eingerichtet werden. Darin wurden bestimmte Schutzmaßnahmen (u.a. Aufstallungspflicht, Verbringungsverbote für Geflügel und -erzeugnisse) angewiesen. Im Rahmen der durchgeführten Umgebungsuntersuchungen wurden keine weiteren Seuchenherde identifiziert. Ebenso wurden keine HPAI-Viren bei toten Wildvögeln im Beobachtungszeitraum festgestellt. Daher können die Schutzmaßnahmen nach 4 Wochen aufgehoben werden.

Geflügelausstellungen werden jedoch weiterhin nicht genehmig

Bekanntmachung der Gemeinde Malschwitz zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis

Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG ist nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.11.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 30.11.2022 verfügt, die folgende(n) Straße(n) nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege einzutragen:

  1. ÖFW 11 MAL „Feldweg zwischen Buchwalde und Baruth“ verlaufend über die Gemarkung Buchwalde, Rackel und Baruth

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem/den neu angelegten Bestandsblatt/Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem 12.12.2022 bis 12.06.2023 in der Gemeindeverwaltung Malschwitz, 02694, Malschwitz, Dorfplatz 26 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Malschwitz eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz einzulegen.

Malschwitz, 30.11.2022

M. Seidel

Bürgermeister

Folgende Baumaßnahme wird seit dem 04.04.2022 durchgeführt: Grundhafter Ausbau der Kommunalstraße „Am Schloss“ (südlicher Abschnitt) im Ortsteil Kleinbautzen

Die verkehrstechnische und medientechnische Erschließung von Kleinbautzen wird derzeit umfassend als Gemeinschaftsbaumaßnahme durch verschiedene Bauherren (z.B. Landkreis Bautzen, Abwasserzweckverband „Kleine Spree“, Kreiswerke Bautzen) realisiert. Dabei wird auch die Straße „Am Schloss“ teilweise grundhaft ausgebaut, d.h. nur für die zur medientechnischen Erschließung notwendigen Breiten (Fahrspur). Dadurch bleiben insbesondere im südlichen Abschnitt der Straße „Am Schloss“ beachtliche Randbereiche und Restflächen außen vor. Deren Ausbau ist kein Bestandteil der Gemeinschaftsbaumaßnahme in Kleinbautzen.

Ziel dieser Baumaßnahme ist es, die Randbereiche und Restflächen im südlichen Abschnitt der Straße „Am Schloss“ grundhaft auszubauen, um sowohl die verkehrstechnische Erschließung sicherzustellen als auch den Wohnstandort im Herzen von Kleinbautzen attraktiv zu gestalten. Hierbei soll das vorhandene historische Katzenkopfplaster in den Randbereichen und Restflächen wieder eingearbeitet werden. Außerdem erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente Leuchten. Der Bereich der Fahrspur wird im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit einer Asphaltdecke versehen.

Durch den grundhaften Ausbau der Straße und der damit verbundenen eindeutigen visuellen Abgrenzung von Fahrspur und Randbereichen wird die Verkehrsführung deutlich verbessert und damit das Gefahrenrisiko insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer reduziert. Außerdem erhöht sich die Attraktivität Kleinbautzens als Wohnstandort.

Tierbestandsmeldung 2023

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterinnen und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung,
  • die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023 Ihren Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete Tierhalterin oder Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: 0351 / 80608-30

E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de

Internet: www.tsk-sachsen.de

48h Aktion-Sonderpreisübergabe für die Jugendfeuerwehr Preititz (17.11.2022)

Große Freude bei der Preititzer Jugendfeuerwehr gab es Anfang November. Als eine von sieben honorierten Jugendgruppen wurde ihr, in Form eines Schecks, der Sonderpreis der Sparkassen in Höhe von 250,00€ überreicht. Das Projekt bewertete die Jury als eins der innovativsten und nachhaltigsten von knapp 70 landkreisweiten Beteiligungsprojekten, die sich im Rahmen der 48h Aktion für ihren Heimatort engagierten. Im Juni brachten die jungen Kameraden und Kameradinnen die alte Bushaltestelle im Ort auf Vordermann und schafften damit eine ganz neue Nutzungsmöglichkeit. Aus der herkömmlichen Haltestelle entstand durch die jungen Preititzer eine tolle, neue Bücherhaltestelle. Seit einigen Monaten kann man die Wartezeit auf den Bus mit dem entspannten Schmökern in verschiedenen Büchern überbrücken. Damit hat Preititz jetzt auch eine eigene, kleine Bibliothek wo Bücher zum Lesen mitgenommen und auch abgegeben werden können. Der Bürgermeister Herr Seidel übergab stellvertretend für die Kreissparkasse Bautzen den Sonderpreis und widmete gezielt der Jugendfeuerwehr sowie deren Jugendfeuerwehrleiter dankende Worte für die großartige Idee und das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde.         

Nächstes Jahr wird die landkreisweite 48h Aktion im Zeitraum vom 2. bis zum 4. Juni 2023 wieder stattfinden. Mehr Informationen können unter www.48h-bautzen.de nachgelesen werden.

Sophia Delan

W Přiwćicach Radijo činić – In Preititz kann Radioprojekt starten (15.11.2022)

W Serbskim projektowym běrowje w Přiwćicach wobsteji móžnosć, so na projekće “Wjesne radijo Malešecy” wobdźělić. Zaměr projekta je,so z medijom radijo bliže zeznajomnić. Nimo toho móže radijo wobdźělnikam projekta móžnosć skičeć, so intensiwnišo a wědomišo ze swójskim hłosom, swójskej rěču, ale wězo tež z rěču mojeho susoda zaběrać. Projekt by potajkim móhl pod hesłomaj zhromadnosć a zwjazonosć mjez rěčemi, generacijemi a kulturami stać. W tutym radiju by potajkim móžno było we wjacorych rěčach wusyłać. Nimo serbšćiny a němčiny byštej to na přikład tež ukrainšćina a/abo rušćina być móhłoj.

Radio selber machen, dabei Spaß haben, mit anderen Kindern in Kontakt kommen und von ihnen lernen? Das funktioniert! Und zwar im Sorbischen Projektbüro Malschwitz in Preititz. Geplant ist, erst einmal mit Kindern des 3. bis 5. Schuljahres ein Radioprojekt zu starten. Perspektivisch kann das Angebot aber generationsübergreifend ausgebaut werden. Angedacht ist ebenso Kinder aus der Ukraine in das Projekt mit einzubeziehen. Es werden zum Zeitpunkt des Zusammenkommens also durchaus verschiedene Sprachen zu hören sein, und die Kinder erlangen neben den radiotechnischen Fähigkeiten gegebenenfalls ein hohes Maß an kultureller Kompetenz.

Fachlich begleitet und unterstützt wird das „Dorfradio Malschwitz“, so der offizielle Name des Projektes, von Medienpädagogen und Mitarbeitern der Medienetage im Haus der Sorben in Bautzen. Voraussichtlicher Start ist der 28.11.2022 ab 14:00 Uhr. Anmeldungen im Dezember sind ausdrücklich erwünscht!

Anmeldungen können über E-Mail oder Telefon erfolgen.

E-Mail: lucian.kaulfuerst@domowina.de

Mobil: 0173/ 45 37 97 7

Festnetz: 035932 / 12 0 13 1

 

Wjeselu so na waše přizjewjenja/

Ich freue mich auf eure Anmeldungen

Waš/Ihr Lucian Kaulfürst

 

Adresse:

Serbski projektowy běrow Malešecy/

Sorbisches Projektbüro Malschwitz

Knježi dwór/Gutshof 7

02694 Přiwćicy/Preititz

Besuch aus unserer tschechischen Partnergemeinde (14.11.2022)

Durch die Corona-Zwangspause ist die Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnergemeinden in den letzten Jahren zum Erliegen gekommen. Heute gab es ein Treffen mit dem Bürgermeister der Stadt Desná, Jaroslav Kořínek und seinem Stellvertreter Petr Šikola in Malschwitz. Dabei wurden erste Ideen für die weitere Zusammenarbeit ausgetauscht.

Ideenwerkstatt zum Thema Tourismus in Großdubrau (11.11.2022)

Der Einladung zur Ideenwerkstatt "Maßnahmenplan Tourismus" für die Gemeinden Großdubrau, Radibor und Malschwitz sind am vergangenen Donnertag rund 30 interessierte Einwohner aus den drei Gemeinden gefolgt. Das Ingenieurbüro FUTOUR stellte das Anliegen das Projektes vor, das die Rad- und Wanderwegeinfrastruktur verbessern soll. Bis März 2023 sollen nun die Vorschläge in die Planung einfließen. Ziel ist es, mit der Umsetzung der ersten Ideen im kommenden Jahr zu beginnen.

Infotafeln am Teufelsstein Pließkowitz aufgestellt (10.11.2022)

Am Teufelsstein Pließkowitz wurden diese Woche zwei neue Informationstafeln zur Geschichte und Sagenwelt rund um das Naturdenkmal durch den Bauhof aufgestellt. Die Gestaltung übernahm Frau Iris Brankatschk (Künstlerin aus Pließkowitz), die sich intensiv mit der Historie der Steine auseinandergesetzt hat. Die Finanzierung erfolgte durch eine Initiative von Bürgern zum großen Teil durch Spenden.

 

 

 

Folgende Baumaßnahme wurde am 04.07.2022 fertiggestellt: Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sportlerheim mit Turnhalle in Niedergurig

Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen umfassten die Sanierung des Daches des Sportlerheimes sowie die Erneuerung der Dachrinnen am gesamten Gebäudekomplex. Das Dach des Sportlerheims war stark sanierungsbedürftig, da zahlreiche Dachschindeln lose waren und es an mehreren Stellen reinregnete. Dadurch waren bereits Wasserschäden am Dach entstanden. Dies erforderte eine komplette Neueindeckung des Daches am Spreecafé. Die Erneuerung der Dachrinnen war erforderlich, da diese teilweise löchrig und deformiert waren und es dadurch zu Wasserschäden an der Fassade kommen konnte.

Die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme umfasste die Nachrüstung von Außenjalousien an der Turnhalle. Der Turnhallenraum verfügt über drei großflächige Fenster, die eine südliche Ausrichtung haben. Das führte dazu, dass sich die Turnhalle bei starker Sonneneinstrahlung extrem aufheizt. Deshalb war es zwingend erforderlich diesen Sonnenschutz nachzurüsten.

Durch diese Maßnahmen bleibt das Objekt für die Vereinsnutzung attraktiv und kann dem Vereinssport und auch der Öffentlichkeit in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stehen.

Containeranlage am Grundschulstandort Guttau steht (27.10.2022)

Ab dem 01. November 2022 werden alle Kinder der Grundschule Malschwitz am Standort Guttau beschult. Der Standort in Baruth wurde geschlossen. Dafür entstand für rund 500 T€ in Guttau eine Containeranlage mit vier Klassenräumen und einem Sanitärtrakt. Der Umzug der Grundschüler ist nötig geworden, da der Landkreis Bautzen den bisherigen Grundschulstandort zur Oberschule umbaut. Wenn dieser fertig gestellt ist, wird die Oberschule von Malschwitz nach Baruth umziehen. Danach wird das Gebäude in Malschwitz saniert und als Grundschule genutzt.

Im Zuge der Zusammenlegung der Grundschulstandorte in Guttau mussten auch neue Horträume geschaffen werden. Diese entstanden in Baruth im ehemaligen Kindergarten.

Nach der Sanierung des Schulgebäudes in Malschwitz wird die Nachmittagsbetreuung ebenfalls dort erfolgen. Dann werden die bisherigen Horteinrichtungen Kleinbautzen, Baruth und Malschwitz im jetzigen Oberschulgebäude mit untergebracht.

Errichtung einer Grundwassermessstelle zur Bewertung der Grundwasserbelastung durch Nitrat (05.10.2022)

Im Rahmen der Verdichtung des gewässerkundlichen Messnetzes der Freistaates Sachsen beabsichtigt dieser, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) sowie durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), die Errichtung und den Berieb von Grundwassermessstellen zur Bewertung der Grundwasserbelastung von Nitrat. Diese soll auf dem Flurstück 840 der Gemarkung Brösa entstehen.

Ehrenamtspreis des Landkreises Bautzen für Jana Pětrowa (13.09.2022)

Jeden Monat zeichnet der Landkreis Bautzen stellvertretend für alle ehrenamtlich engagierten Bürger in unseren Gemeinden einen Vertreter von Vereinen, Arbeitsgruppen oder Bürgerinitiativen für seine geleistete Arbeit aus. Zu seiner ersten Übergabe des Preises kam der frisch gewählte Landrat Udo Witschas heute nach Wartha in das Schulmuseum, wo er Frau Jana Pětrowa für Ihre Arbeit als Vereinsvorsitzende des Heimatvereins "Radiška" dankte. Dabei bekam der Landrat eine kurze Unterweisung, wie Unterricht vor hundert Jahren ausgesehen hat.

Boccia-Anlage am Sportplatz Niedergurig wird vorgestellt (10.08.2022)

Am 12. August 2022, ab 15.00 Uhr können sich alle Großen und Kleinen, über die neue Boccia-Anlage und deren Spielregeln am Sportplatz Niedergurig erkundigen. Die Anlage entstand in Eigeninitiative mit einer finanziellen Unterstützung der Gemeinde Malschwitz und durch Sponsoren. Auch an das kulinarische Wohl wird gedacht. Neben den Informationen zum Boccia-Spiel gibt es Bratwurst, Kuchen und Kaffee, sowie kühle Getränke.

Landkreis Bautzen: Pflegeeltern werden gesucht (06.07.2022)

Die Zahl der Kinder, die in Deutschland aus ihren Familien genommen werden und in Heimen oder Pflegefamilien aufwachsen, steigt.
In unserem Landkreis leben derzeit 240 Kinder in Pflegefamilien. Die Gründe dafür sind verschieden. Sie reichen von Überforderung,
Krankheit, Suchtproblematik bis hin zur Gewalt in der Familie. Diese Kinder haben Erfahrungen gemacht, die ihre Seele belasten.
Das können sie meist nicht formulieren, zeigen es aber in ihrem Verhalten. Eine Familie bietet die besten Möglichkeiten, die individuelle Entwicklung zu fördern und eine kontinuierliche Betreuung zu sichern. Wir suchen weitere Familien, die einem Kind vorübergehend oder dauerhaft ein liebevolles zu Hause schenken möchten.