Öffentliche Stellenausschreibung: Klimaschutzmanager (w/m/d) (26.11.2024)
Den Kommunen kommt beim Klimaschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Deshalb verpflichtet sich die Gemeinde Malschwitz zur Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes eine Stelle für das Klimamanagement einzurichten.
Die Gemeindeverwaltung Malschwitz sucht hierfür zum 01. September 2024
einen Klimaschutzmanager (w/m/d)
Die Stelle ist nur bei Bewilligung durch den Fördermittelgeber und zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzten. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung besteht die Option der Verlängerung.
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- das Projektmanagement der kommunalen Klimaschutzaktivitäten nach einem fördermittelgerechten Aufgaben- und Maßnahmenplan einschließlich der Koordinierung aller damit zusammenhängenden Aktivitäten, Fachstellen und Partner
- die Unterstützung der Gemeinde und der Projektträger bei der Umsetzung von Maßnahmen zu Klimaschutz und Energieeffizienz und später des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde
- die Netzwerkbildung und -pflege zur Umsetzung und Planung von Energieprojekten und partnerschaften
- die Initiierung und Kontrolle von Maßnahmen zur technisch-energetischen Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes unter Festlegung von Qualitätszielen und Qualitätsstandards
- fachliche Unterstützung innerhalb der Gemeindeverwaltung als energie- und klimaschutztechnische Schnittstelle der Verwaltung, vor allem bei gebäudetechnischen Fragestellungen bei Investitionsmaßnahmen sowie zur Qualitätsverbesserung und Kostenoptimierung in Bewirtschaftungsprozessen
- fachliche Unterstützung bei der Fördermittelakquise
- Förderung von Bürger- sowie Wirtschaftsbeteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Gebäudesanierung
- Vernetzung und Einbindung wichtiger Klimaschutzakteure - Gremien-, Öffentlichkeitsarbeit- und Pressearbeit
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium entsprechend der §§ 1, 18 und 19 HRG mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss im Bereich Energie- und Ressourcenmanagement oder in einem der folgenden Studiengänge: Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen, Raum- und Umweltplanung, Geographie oder
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in einer ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit dem Schwerpunkten Klima- und Umweltwissenschaft oder
- alternativ der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtungen Umweltschutz- und Energietechnik bzw. eine anderweitige gleichwertige Qualifizierung in Bezug auf das Aufgabengebiet.
- Zudem fundierte Kenntnisse in den Bereichen Klimaschutzmanagement, regenerative Energien und Energieeffizienz und/oder im Projektmanagement und hohe Affinität zu neusten Technologien
- einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren sowie ausgeprägte Moderationsfähigkeit
- hohes Maß an Teamfähigkeit und Engagement, freundliches und sicherem Auftreten, Einsatzbereitschaft, Organisationstalent und Belastbarkeit
- Sicherheit in der Anwendung moderner Datentechnik
- Führerschein der Klasse B
Unsere Leistungen:
Sofern ein erfolgreicher Studienabschluss der geforderten Studienrichtung oder der Anerkennung als Ingenieur (m/w/d) vorliegt, erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD. Liegen die Abschlüsse nicht vor, erfolgt die Eingruppierung nach den Tarifmerkmalen des TVöD-VKA.
Außerdem:
- befristete Beschäftigung in Vollzeit mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 39 h pro Woche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- attraktive betriebliche Altersvorsorge
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein flexibles Gleitzeit-Arbeitsmodel
- hohes Maß an Eigenverantwortung
- Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung
- Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellter Bewerber bei Vorliegen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung wird geachtet. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Alle in männlicher Form gewählten Bezeichnungen gelten entsprechend in weiblicher, männlicher und diverser Sprachform.
Kontakt und Information:
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschlusszeugnissen, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen) schriftlich oder per E-Mail (ausschließlich im PDF-Format) bis zum 31.05.2024 an die
Gemeindeverwaltung Malschwitz
Kennwort Klimaschutzmanager
z.Hd. Herr Förster
Dorfplatz 26
02694 Malschwitz
E-Mail dirkfoerster@malschwitz.de
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzverordnungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind.
Bundesfreiwilligendienst (BFD) (m/w/d)
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Freiwilliges Engagement lohnt sich: Freiwillige sammeln wertvolle Lebenserfahrung. Einsatzstellen profitieren von engagierter Unterstützung, die ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht.
Ziele des Bundesfreiwilligendienstes
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.
Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen (je nach Bundesland ab 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Dauer und Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Der BFD kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. Bei einem BFD in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit. Ob ein BFD in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Weitere Infos zu den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Rubrik BFD von A bis Z unter dem jeweiligen Stichwort.
Der Bundesfreiwilligendienst kann auch in der Gemeinde Malschwitz absolviert werden. Ansprechpartner ist Herr Dirk Förster, Tel.: 035932/377-19, Mail: hauptamt1@malschwitz.de