Öffentliche Stellenausschreibung: Verwaltungsmitarbeiter/Verwaltungsmitarbeiterin im Kirchspiel am Löbauer Wasser, Teilzeit, unbefristet
Das Kirchspiel am Löbauer Wasser sucht ab 01.09.2025 einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin im Verwaltungsbereich.
Zu Ihren Aufgaben gehören neben dem Publikumsverkehr
- Führung und Verwaltung des Gemeindegliederprogramms
- Annahme und Organisation von Bestattungen
- Führung und Verwaltung des Friedhofsprogramms für 4 Friedhöfe
- Abdeckung der Öffnungszeiten in den Büros Baruth und Weißenberg
- Aktenablage und Archivierungsarbeiten
Das bringen Sie mit:
- Erfolgreiche Ausbildung in einem Verwaltungsberuf
- Umgang mit Microsoft Office
- Von Vorteil, aber keine Voraussetzung ist die Erfahrung im Umgang mit der Arbeit kirchlicher Fachprogramme (KIRIS; Friedhofsprogramm Hohlfeld)
- Führerscheinklasse B
Weitere Informationen:
- Attraktive Aufgaben in einem vielfältigen und interessanten Tätigkeitsfeld
- Der Anstellungsumfang beträgt 60% (23,24 Wochenstunden)
- Die Vergütung erfolgt nach den landeskirchlichen Bestimmungen gemäß Entgeldgruppe 3.
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Fortbildungsmöglichkeiten
Weitere Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle in Baruth, Verwaltungsangestellte Frau Schmidt: Tel. 035932 31119
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 31.07.2025 postalisch oder elektronisch an:
Ev.-Luth. Kirchspiel am Löbauer Wasser
Dubrauker Straße 3
02694 Malschwitz OT Baruth
Schullandheime e.V. sucht:

Bundesfreiwilligendienst (BFD) (m/w/d)
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Freiwilliges Engagement lohnt sich: Freiwillige sammeln wertvolle Lebenserfahrung. Einsatzstellen profitieren von engagierter Unterstützung, die ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht.
Ziele des Bundesfreiwilligendienstes
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.
Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen (je nach Bundesland ab 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Dauer und Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Der BFD kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. Bei einem BFD in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit. Ob ein BFD in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Weitere Infos zu den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Rubrik BFD von A bis Z unter dem jeweiligen Stichwort.
Der Bundesfreiwilligendienst kann auch in der Gemeinde Malschwitz absolviert werden. Ansprechpartner ist Herr Dirk Förster, Tel.: 035932/377-19, Mail: hauptamt1@malschwitz.de